Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Material). Geliefertes Material bleibt stets Eigentum von Antje Seeling. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die vereinbarten Nutzungsarten überlassen.
Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.
Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend.
Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.
Honorare sind sogleich nach der Abnahme zur Zahlung fällig. Hat der Auftraggeber innerhalb zwei Wochen die Abnahme nicht explizit erklärt oder Mängel gerügt, gilt das Material als abgenommen.
Wird der Auftrag aus Gründen, die Antje Seeling nicht zu
vertreten hat, nicht ausgeführt, kann sie ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Wird ein bereits begonnener Auftrag
nicht fertiggestellt, ohne dass Antje Seeling dies zu vertreten hat, so steht ihr ohne Schadensnachweis das volle vereinbarte Honorar zu.
Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.
Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von Antje Seeling erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.
Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von Antje Seeling auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von Antje Seeling nicht erfolgen.Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von Antje Seeling nicht in
ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Das Material darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen, Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden.
Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorares ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.
Haftung, Kosten
Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er Antje Seeling von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.Unterbleibt die Namensnennung nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat Antje Seeling Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegenüber nachweist, dass einSchaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat Antje Seeling von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
Gewährleistung
Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist
eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Leistung gilt als erbracht, nachdem eine Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt ist. Er bestätigt mit der Abnahme, dass die erbrachte Leistung vertragsgemäß ausgeführt worden ist beziehungsweise, dass das gelieferte Werk den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Die Abnahme kann auch stillschweigend erfolgen, indem der Auftraggeber seinen Abnahmewillen dem Auftragnehmer gegenüber eindeutig und schlüssig zum Ausdruck bringt. Dies kann etwa durch die Nutzung ohne zeitnahe Mängelrüge oder durch die vollständige Bezahlung erfolgen. Erfolgt keine Reaktion auf die Abnahmeaufforderung, gilt das Werk nach Verstreichen von 10 Werktagen als abgenommen.
Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Antje Seeling übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer
Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber
verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen Antje Seeling und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse-und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber Antje Seeling von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, Antje Seeling trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
Der Auftraggeber wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Vermögensschadenshaftplichtversicherung abzuschließen. Alternativ kann der Auftraggeber mit Antje Seeling vereinbaren, dass diese für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks übernimmt, eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten.
Antje Seeling haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von ihr angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten von Antje Seeling. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder –ausfall wegen
Computerviren oder vergleichbaren Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschließen kann. Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die Antje Seeling oder ihre Erfüllugsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben oder wenn sie Mängel arglistig verschwiegen hat oder aber die Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch Antje Seeling oder ihre Erfüllungsgehilfen.
Hinweis
Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) anzuwenden.
Erfüllungsort
für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz von Antje Seeling.
Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge:
„Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn
Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer
ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat
oder Sie diese selbst veranlasst haben.“